Ältere Frau im Sessel wird von Pflegerin betreut, Krankenschwester mit Tasche im Türrahmen, warmes Wohnzimmerlicht.

Brauche ich zusätzlich einen Pflegedienst, wenn ich eine 24-Stunden-Betreuung habe?

Wenn eine pflegebedürftige Person rund um die Uhr zu Hause betreut werden soll, stellt sich für viele Familien früher oder später dieselbe Frage: Reicht eine 24-Stunden-Betreuung aus, oder muss zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Unterstützung die betroffene Person tatsächlich benötigt. Denn zwischen häuslicher Betreuung und professioneller Pflegedienstleistung gibt es einen entscheidenden Unterschied, den Familien kennen sollten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Was ist der Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und einem Pflegedienst?

Der Begriff 24-Stunden-Betreuung beschreibt eine Form der häuslichen Pflege, bei der eine Betreuungskraft im gemeinsamen Haushalt lebt und den Alltag der pflegebedürftigen Person begleitet. Die Betreuung erfolgt flexibel im Alltag, jedoch im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeiten. Es handelt sich dabei nicht um eine medizinische Versorgung, sondern um persönliche Begleitung, Alltagshilfe und Grundpflege.

Ein ambulanter Pflegedienst hingegen ist ein zugelassener Leistungserbringer im Sinne des Sozialgesetzbuches. Pflegefachkräfte kommen zu festgelegten Zeiten in den Haushalt und übernehmen ausschließlich pflegerische und medizinische Aufgaben, für die eine entsprechende Qualifikation erforderlich ist. Die Kosten werden in der Regel über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet.

Kurz gesagt: Eine 24-Stunden-Betreuung deckt den Alltag ab, ein Pflegedienst übernimmt medizinische Behandlungspflege. Beide Leistungen schließen sich nicht aus, sondern können sich sinnvoll ergänzen.

Welche Aufgaben übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Eine Betreuungskraft in der häuslichen Betreuung unterstützt die pflegebedürftige Person in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Dazu gehören unter anderem:

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Einkaufen und Reinigen
  • Grundpflege wie Unterstützung beim Waschen, Ankleiden und der Körperpflege
  • Alltagsbegleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen oder gemeinsamen Mahlzeiten
  • Betreuung von Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen
  • Gesellschaft und emotionale Unterstützung im Alltag

Was eine Betreuungskraft ausdrücklich nicht übernimmt, sind medizinische Tätigkeiten. Das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen, Insulingaben, Port- oder Katheterpflege sowie Wundversorgung sind Aufgaben, die ausschließlich qualifiziertem Pflegepersonal vorbehalten sind. Diese klare Abgrenzung ist wichtig, damit Familien realistische Erwartungen an die Betreuungskraft haben.

Wann ist zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst notwendig?

Ein ambulanter Pflegedienst wird dann notwendig, wenn die pflegebedürftige Person medizinische Behandlungspflege benötigt. Das ist beispielsweise der Fall bei:

  • Regelmäßiger Wundversorgung oder Verbandswechsel
  • Subkutanen oder intravenösen Injektionen, etwa Insulingaben
  • Versorgung eines Ports, Stomas oder Katheters
  • Anlegen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichung von Medikamenten, die ärztlich verordnet sind

Liegt eine ärztliche Verordnung für diese Leistungen vor, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten. Für Familien bedeutet das: Sobald eine Diagnose wie Diabetes, schwere Wunden oder eine komplexe Erkrankung medizinische Maßnahmen erfordert, ist ein ambulanter Pflegedienst unverzichtbar, auch wenn bereits eine Betreuungskraft im Haushalt lebt. Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, sodass die pflegebedürftige Person trotzdem in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann.

Menschen mit Erkrankungen wie Parkinson, Multipler Sklerose, ALS oder nach einem Schlaganfall haben häufig sowohl alltäglichen Betreuungsbedarf als auch medizinischen Versorgungsbedarf. In solchen Fällen ist die Kombination aus häuslicher Betreuung und ambulantem Pflegedienst oft die beste Lösung für eine umfassende 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Wie werden die Kosten für 24-Stunden-Betreuung und Pflegedienst finanziert?

Die Finanzierung von häuslicher Pflege ist vielschichtig und hängt vom Pflegegrad der betroffenen Person sowie den jeweiligen Leistungen ab. Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab und wird regelmäßig angepasst. Es empfiehlt sich daher, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

Leistungen der Pflegekasse

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und einen monatlichen Entlastungsbetrag. Diese Mittel können unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Finanzierung einer häuslichen Betreuung eingesetzt werden. Darüber hinaus haben alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Behandlungspflege durch die Krankenkasse

Medizinische Behandlungspflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, kann bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet werden. Das bedeutet, dass Familien für diese Leistungen in der Regel keine zusätzlichen Eigenkosten tragen müssen, sofern die Verordnung vorliegt.

Wichtiger Hinweis: Leistungen und Zuschüsse können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern. Eine individuelle Beratung ist daher sinnvoll, um die aktuell geltenden Fördermöglichkeiten zu kennen.

Können 24-Stunden-Betreuung und Pflegedienst gleichzeitig genutzt werden?

Ja, das ist nicht nur möglich, sondern in vielen Situationen sogar empfehlenswert. Beide Leistungsformen ergänzen sich sinnvoll, weil sie unterschiedliche Bedarfe abdecken. Die Betreuungskraft sorgt für Kontinuität, Nähe und Alltagsstruktur, während der ambulante Pflegedienst gezielt zu festgelegten Zeiten für medizinische Maßnahmen ins Haus kommt.

Für Familien bedeutet das: Eine pflegebedürftige Person kann vollständig zu Hause versorgt werden, selbst wenn sie komplexere gesundheitliche Bedürfnisse hat. Die Koordination zwischen Betreuungskraft, Pflegedienst, Hausarzt und Angehörigen ist dabei entscheidend. Eine klare Kommunikation und eine gute Abstimmung der Aufgaben verhindern Missverständnisse und sichern die Qualität der Versorgung.

Wichtig ist, dass die Aufgabenbereiche klar voneinander getrennt bleiben. Die Betreuungskraft darf keine medizinischen Aufgaben übernehmen, auch wenn sie täglich vor Ort ist. Diese Trennung schützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Betreuungskraft selbst.

Wie Sofiapflege Sie bei der häuslichen Betreuung unterstützt

Wir von Sofiapflege vermitteln seit fast zwanzig Jahren qualifizierte Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung in Deutschland. Als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI unterstützen wir Familien dabei, die passende Lösung für ihre individuelle Pflegesituation zu finden, und koordinieren bei Bedarf auch die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten, Hausärzten und Angehörigen.

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