Wer für einen pflegebedürftigen Angehörigen Unterstützung sucht, stellt sich früher oder später die Frage: Kann ich eine Pflegekraft einfach privat einstellen? Die Antwort ist grundsätzlich ja, aber es gibt dabei einiges zu beachten. Rechtliche Rahmenbedingungen, Kosten, Zuständigkeiten und die Frage nach der richtigen Person spielen alle eine wichtige Rolle. Dieser Artikel erklärt, was hinter dem Begriff steckt, welche Modelle es gibt und worauf Sie bei der Suche achten sollten.
Was bedeutet es, eine Pflegekraft privat einzustellen?
Eine Pflegekraft privat einzustellen bedeutet, dass Sie als Privatperson eigenverantwortlich jemanden beauftragen oder anstellen, der einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause unterstützt. Das klingt zunächst unkompliziert, ist in der Praxis aber mit erheblichem organisatorischem und rechtlichem Aufwand verbunden.
Wer eine Betreuungskraft direkt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer anstellt, übernimmt damit die Rolle des Arbeitgebers. Das bedeutet: Anmeldung bei der Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und im Krankheitsfall die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Hinzu kommt die Frage der Haftung, wenn etwas schiefläuft. Viele Familien unterschätzen diesen Aufwand erheblich.
Eine verbreitete Alternative ist die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, bei der eine Betreuungskraft direkt im Haushalt des Pflegebedürftigen lebt und dort Unterstützung im Alltag leistet. Dieses Modell wird häufig umgangssprachlich als 24-Stunden-Pflege bezeichnet, auch wenn die Betreuungskraft nicht rund um die Uhr arbeitet, sondern gesetzliche Ruhezeiten und Pausen hat.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten beim privaten Einstellen einer Pflegekraft?
Beim privaten Einstellen einer Pflegekraft gibt es in Deutschland zwei gängige legale Beschäftigungsmodelle, die sich in der Praxis bewährt haben:
- Selbstständige Betreuungskraft: Die Betreuungskraft ist gewerblich angemeldet und verfügt über eine eigene Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Sie arbeitet auf selbstständiger Basis und stellt ihre Leistungen in Rechnung.
- EU-Entsendung: Die Betreuungskraft kommt aus einem EU-Land und wird von einem dortigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt. Dabei ist ein sogenanntes A1-Dokument aus dem Heimatland erforderlich, das den Sozialversicherungsschutz nachweist.
Beide Modelle sind rechtlich geprüft und abgesichert, sofern sie korrekt umgesetzt werden. Was in jedem Fall zu vermeiden ist: die sogenannte Schwarzarbeit, also die Beschäftigung einer Pflegekraft ohne jegliche rechtliche Grundlage. Das ist nicht nur strafbar, sondern schützt auch weder die Pflegeperson noch die betreuungsbedürftige Person im Schadensfall.
Für steuerliche Fragen rund um die private Anstellung empfiehlt sich grundsätzlich die Beratung durch einen Steuerberater, da individuelle Umstände stark variieren können.
Was kostet eine privat eingestellte Pflegekraft im Monat?
Die Kosten für eine privat eingestellte Pflegekraft hängen von mehreren Faktoren ab: dem Pflegebedarf, dem Beschäftigungsmodell, der Herkunft der Betreuungsperson und der Region in Deutschland. Allgemein lässt sich sagen, dass eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung in der Regel mehrere Tausend Euro monatlich kostet.
Wer eine Betreuungskraft direkt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer anstellt, muss zusätzlich zum Lohn auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einkalkulieren. Bei selbstständigen Betreuungskräften oder im Entsendungsmodell entfallen diese Beiträge auf Arbeitgeberseite, dafür fallen Vermittlungsgebühren an, wenn eine Agentur eingebunden ist.
Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft sowie eine Haushaltskasse für gemeinsame Ausgaben. Konkrete Beträge sollten stets individuell geprüft werden, da sie sich durch gesetzliche Anpassungen ändern können. Eine persönliche Beratung hilft dabei, einen realistischen Kostenrahmen zu ermitteln.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine private Pflegekraft?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer privat eingestellten Pflegekraft nicht direkt und vollständig. Allerdings gibt es verschiedene Leistungen, mit denen sich ein Teil der Ausgaben finanzieren lässt:
- Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen, deren Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt und regelmäßig angepasst wird.
- Entlastungsbetrag: Zusätzlich steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann.
- Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben außerdem Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, die monatlich bezuschusst werden.
Ein wichtiger Aspekt: Nicht alle Anbieter sind von der Pflegekasse anerkannt. Nur wer mit einem landesrechtlich zugelassenen Anbieter nach § 45a SGB XI zusammenarbeitet, kann bestimmte Leistungen der Pflegekasse für die Betreuung nutzen. Leistungen und Zuschüsse können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern. Eine individuelle Beratung ist daher sinnvoll, um aktuelle Fördermöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungskraft und einer Pflegekraft?
Diese Unterscheidung ist wichtig und wird im Alltag häufig verwechselt. Eine Betreuungskraft übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben und die Alltagsbegleitung. Dazu gehören:
- Einkaufen, Kochen und Putzen
- Begleitung zu Arztbesuchen oder Spaziergängen
- Grundpflege wie Unterstützung beim Waschen und Anziehen
- Gesellschaft leisten, gemeinsame Mahlzeiten, Demenzbetreuung
Was eine Betreuungskraft ausdrücklich nicht übernehmen darf, ist die sogenannte medizinische Behandlungspflege. Darunter fallen zum Beispiel das Richten oder Verabreichen von Medikamenten, Insulingaben, Wundversorgung oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Diese Leistungen dürfen ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die entsprechenden Kosten.
Für viele Pflegesituationen, auch bei Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder nach einem Schlaganfall, ist eine qualifizierte Betreuungskraft in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst die passende und rechtlich korrekte Lösung.
Wie finde ich eine zuverlässige Pflegekraft für zu Hause?
Die Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson ist für viele Familien eine der größten Herausforderungen. Folgende Wege stehen grundsätzlich zur Verfügung:
- Eigenständige Suche: Über Jobbörsen, Aushänge oder persönliche Empfehlungen. Der Aufwand für Prüfung, Vertragsgestaltung und Organisation liegt vollständig bei der Familie.
- Vermittlungsagenturen: Sie übernehmen die Vorauswahl geeigneter Betreuungskräfte, prüfen rechtliche Voraussetzungen und organisieren die Anreise. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Fehlern.
- Regionale Pflegeberatungsstellen: Diese können erste Orientierung bieten und auf lokale Angebote hinweisen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten: Sprachkenntnisse der Betreuungskraft, persönliche Interessen und Hobbys des Pflegebedürftigen, Erfahrungen mit spezifischen Erkrankungen sowie die Bereitschaft zur offenen Kommunikation von Anfang an. Je mehr persönliche Informationen vorab geteilt werden, desto besser kann eine Betreuungskraft auf die individuelle Situation eingehen.
Praktisch hat es sich bewährt, eine transparente Haushaltskasse mit Belegbuch einzurichten, klare Absprachen über Mahlzeiten und gemeinsame Unternehmungen zu treffen und der Betreuungskraft einen herzlichen Empfang zu bereiten. Vertrauen wächst auf beiden Seiten, wenn der Start gut organisiert ist.
Wie wir bei Sofiapflege bei der häuslichen Betreuung helfen
Wir bei Sofiapflege vermitteln seit fast zwanzig Jahren osteuropäische Betreuungskräfte an Familien in Deutschland und begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zum laufenden Betreuungseinsatz. Als einer der wenigen offiziell anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI können wir sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse optimal nutzen.
Was wir konkret für Sie übernehmen:
- Unverbindliche Bedarfsermittlung und persönliche Pflegeberatung durch regionale Fachberater
- Passgenaue Auswahl der Betreuungskraft, abgestimmt auf Persönlichkeit, Erkrankung und Lebensgewohnheiten
- Organisation der Anreise, in der Regel innerhalb von 6 bis 10 Werktagen nach Vertragsabschluss
- Planung geregelter Personalwechsel mit Stammbetreuerin und Urlaubsvertretung
- Schnelle Ersatzorganisation bei Ausfall oder Krankheit
- Kostenfreie Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch über unsere Tochterfirma Pflegedirekt
- Persönlicher Ansprechpartner und 24/7-Notfallhotline unter 0800/33 33 233
Unsere Leistungen sind transparent und ohne versteckte Gebühren. Wir erklären Ihnen, welche Zuschüsse der Pflegekasse aktuell für Ihre Situation in Frage kommen, da sich Leistungen und Fördermöglichkeiten durch gesetzliche Anpassungen ändern können. Sprechen Sie jetzt mit unseren Beratern: Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und erhalten Sie innerhalb eines Werktages ein individuelles Angebot.