A1 Bescheinigung für Betreuungskräfte
Legale Entsendung von Mitarbeitern

Betreuungspersonen, die nach Deutschland ordnungsgemäß entsendet werden, erhalten eine Bescheinigung A1. Dadurch wird dem Sozialversicherungsträger im Erbringungsland¹ die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, des jeweiligen Mitarbeiters bescheinigt. Zugleich dient das Formular A1 als Nachweis, dass die betreffende Person in Ihrem Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bei Nichtvorhandensein der Bescheinigung A1, auch trotz bestehender Sozialversicherung im Heimatland, zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge, bzw. deren Nachzahlung im Erbringungsland, eingefordert werden können. Die Sofiapflege prüft kontinuierlich für ihre Kunden, dass die Personaldienstleister eine entsprechende Bescheinigung für die entsendeten Mitarbeiter einreichen.

 

Eine A1 Bescheinigung ist nur notwendig, wenn die Sozialabgaben im Heimatland abgeführt werden. Sofern die Abgaben in Deutschland abgeführt werden, besteht keine Notwendigkeit für die A1 Bescheinigung.

 

¹Land, in dem der Auftrag ausgeführt wird.

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Betreuungskraft im roten Oberteil im Garten mit Pool, 24-Stunden-Pflege

A1 Formulare für die häusliche Betreuung

Das Formular A1 ist das wichtigste Formular für Betreuungskräfte aus Osteuropa. Die A1-Bescheinigung findet im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern in Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) bzw. des Europäischen Währungsraumes (EWR) ihren Einsatz.

Alle entsendeten Betreuungskräfte der Sofiapflege erhalten ein gültiges A1 Formular und damit eine aktuelle Arbeitserlaubnis für Deutschland. Wir stehen in engen Kontakt mit unseren Kooperationspartnern und sorgen somit für einen reibungslosen und rechtlich einwandfreien Ablauf der Betreuungszeit.

In einigen Fällen wird das A1 Formular durch die Heimatbehörde mit Verzug ausgestellt. Eine Entsendung ist aber bereits möglich, selbst wenn das A1-Formular noch nicht vorliegt. Dies kann nachgereicht werden.

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