Häusliche Pflege durch Angehörige
Familien - der größte Pflegedienst Deutschlands

Immer mehr Menschen sind in Deutschland im Zuge der Alterung der Gesellschaft von Pflege­bedürftig­keit betroffen. Im Dezember 1999 gab es 2,02 Millionen Pflege­bedürftige, im Dezember 2009 war ihre Zahl auf 2,34 Millionen gestiegen und im Dezember 2019 waren 4,13 Millionen Menschen pflege­bedürftig im Sinne des Pflege­versicherungs­gesetzes (SGB XI). Im Dezember 2023 waren es 5,69 Millionen.

4,89 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 86 % wurden 2023 zu Hause versorgt. 14 % oder 0,80 Millionen Pflegebedürftige wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Das Risiko, pflege­bedürftig zu sein, steigt mit zunehmendem Alter an. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 11 % pflege­bedürftig waren, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflege­quote ermittelt: Der Anteil der Pflege­bedürftigen an der Bevölkerung in diesem Alter betrug 87 %.

Aufgrund der weiteren Alterung der Gesell­schaft erwarten Prognosen und Voraus­berech­nungen auch für die nächsten Jahre eine Zunahme der Zahl der Pflege­bedürftigen und weiter steigenden Versorgungs­bedarf.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Eine jüngere Frau lächelt, während sie in einem hell erleuchteten Raum mit einer älteren Frau an einem Tisch ihr Essen teilt. Beide wirken entspannt und glücklich – ein herzlicher Moment, der durch die 24-Stunden-Pflege ermöglicht wurde.

Belastung der häuslich pflegenden Angehörigen

Die häusliche Pflege durch Angehörige kann körperlich und psychisch eine große Herausforderung sein. Häufig werden die Belastungen unterschätzt und bringen Familienmitglieder an ihre Grenzen.

Eine häusliche Betreuungskraft bringt sofort spürbare Entlastung. Betreuungskräfte wohnen mit im Haushalt und übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung sowie pflegerische Alltagshilfen.

So haben alle Familienmitglieder wieder mehr Zeit füreinander.

Rente für pflegende Angehörige

Angehörige pflegen in der Regel nicht erwerbsmäßig. Damit die häusliche Pflege aber nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen (wenn alle Bedingungen erfüllt sind) Rentenbeiträge für Pflegepersonen.

Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Stunden pro Woche gepflegt wird. Außerdem darf eine zusätzliche Erwerbstätigkeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche betragen.

Pflegewissen für pflegende Angehörige: Von Körperhygiene bis Hebetechniken

Wer schon einmal versucht hat, eine erwachsene Person hochzuheben, weiß, dass die häusliche Pflege eine große Herausforderung darstellt.

Um Ihnen die Pflege Ihres Angehörigen zu erleichtern, ist es wichtig, dass Sie praktisches Pflegewissen erlangen. Abhängig von der individuellen Situation und der gesundheitlichen Verfassung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen ist Wissen aus verschiedenen Bereichen gefragt, zum Beispiel:

  • Kinästhetik, Positionierung & Transfer: richtiges Positionieren und Heben des Pflegebedürftigen
  • Hilfe beim Aufstehen, An- und Auskleiden, Gehen sowie bei Positionsveränderungen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkäufe, Reinigung, Wäschewaschen)
  • Körperpflege und Hautpflege: Waschen, Baden, Rasur, Pflege trockener und juckender Haut im Alter
  • Mundpflege und Zahnpflege
  • Unterstützung bei Blasenentleerung und Stuhlgang
  • Der Umgang mit künstlich geschaffenen Körperöffnungen (Stoma), beispielsweise der Enterostoma, Tracheostoma, Urostoma sowie die Pflege und Versorgung des Stomas
  • Intimhygiene bei Pflegebedürftigen
  • Maßnahmen, um Stürzen vorzubeugen (Sturzprophylaxe)
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Medikamentengabe

Je nach Situation kommen weitere Themen hinzu, beispielsweise die Katheterpflege, der richtige Umgang mit den Schmerzen des Betroffenen (Schmerzmanagement), die dauerhafte Bettlägerigkeit des Pflegebedürftigen oder auch der sensible Umgang mit Demenzerkrankten.

Pflegewissen: Kurse und Beratung

Als pflegender Angehöriger haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich praktisches Wissen anzueignen oder sich über Unterstützungsangebote beraten zu lassen.

Pflegekurse
Pflegekurse vermitteln Ihnen Wissen über Positionierungstechniken sowie Mobilisierungsmethoden, mögliche Hilfsmittel, rechtliche Aspekte der Pflege sowie Informationen zur Pflegeversicherung und vieles mehr.

Durch die Teilnahme an einer solchen Schulung werden Sie schnell mehr Sicherheit in der täglichen Pflege erlangen. Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, kostenfreie Pflegekurse für pflegende Angehörige anzubieten.

Pflegeberatung
Von verschiedenen Trägern, beispielsweise von Pflegestützpunkten, werden darüber hinaus die sogenannten Pflegeberatungen nach Paragraf 7a SGB XI angeboten. Die Kosten dafür übernehmen die Pflegekassen.

In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Information über Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen, zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen.

Beratungseinsatz
Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI dient dazu, das Wohlergehen der pflegebedürftigen Person sicherzustellen, wenn die Angehörigen pflegen. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Was steht mir zu, wenn ich einen Angehörigen pflege?

Wird Ihr Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, haben Sie als pflegender Angehöriger gesetzlichen Anspruch auf bis zu zehn Tage Freistellung von der Arbeit, um die Pflege zu planen. In dieser Zeit steht Ihnen das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu, das einem bezahlten Sonderurlaub für pflegende Angehörige entspricht. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit, in der Sie eine Pause von Ihrer regulären Arbeit nehmen können und Sonderkündigungsschutz genießen – allerdings kein Geld erhalten. Dauert die Pflege mehr als sechs Monate und Sie gehen pro Woche noch mindestens 15 Stunden arbeiten, können Sie für bis zu 24 Monate die Familienpflegezeit nutzen. Darüber hinaus sind Sie als pflegender Angehöriger während der Pflege sozial abgesichert: Die Pflegekasse bezahlt während der Pflegezeit Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie mindestens zehn Stunden pro Woche der Pflege widmen. Die Pflegekasse übernimmt außerdem Zuschüsse zur Pflege- und Krankenversicherung für pflegende Angehörige

Betreuungskraft mit älterer Dame am Tisch mit Kaffee, 24-Stunden-Pflege

Entlastungsangebote für häuslich pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige engagieren sich oft so intensiv in ihren neuen Aufgaben, dass sie eigene Bedürfnisse übersehen. Der Stress nimmt zu, besonders dann, wenn wenig Unterstützung von anderen Familienmitgliedern oder Pflegediensten vorhanden ist. Selbst die stärkste Persönlichkeit kann bei anhaltender oder zunehmender Belastung an das Ende ihrer Kräfte kommen.

Entlastung und Unterstützung finden Sie beispielsweise durch folgende Angebote:

  • Unterstützung im Alltag
  • Urlaub oder Kuren für pflegende Angehörige
  • Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

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