Medizinische Behandlungspflege
Medizinische Versorgung in der häuslichen Umgebung
Medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, dir ausschließlich durch Fachkräfte aus der Gesundheits- und Altenpflege durchführen dürfen. Zudem wird sie vom Arzt verordnet, zunächst über einen Zeitraum von 14 Tagen. Sollte absehbar sein, dass die Behandlung länger als sechs Monate dauern wird, kann es notwendig sein, Leistungen der Pflegekasse zu beantragen.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombose spritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Behandlung eines Dekubitus
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
Arten der Behandlungspflege
Wird eine Behandlungspflege vom Arzt verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder verkürzen, so spricht man in diesem Fall von Krankenhausvermeidungspflege. Diese kann bis zu einer Dauer von vier Wochen verordnet werden.
Wird aufgrund einer Erkrankung die Behandlungspflege über einen sehr langen Zeitraum oder sogar auf unbestimmte Zeit benötigt, so spricht man von der Sicherungspflege. Sie wird ebenfalls auf ärztliche Verordnung erteilt und umfasst die gleichen Leistungen, wie die befristete Behandlungspflege.
Rückwirkende Beantragung der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden. Gerade in Notfällen – wenn die Pflegeperson sehr plötzlich, beispielsweise durch Krankheit oder einen Unfall – ausfällt, ist eine rückwirkende Inanspruchnahme möglich. Entsprechende Nachweise für die Vertretungszeit müssen aber erbracht werden. Dies können Rechnungen von professionellen Dienstleistern oder eine Dokumentation durch eine Privatperson sein.
Die rückwirkende Erstattung ist bis zu vier Jahren möglich.
Versorgung durch Pflegefachkräfte
Medizinische Behandlungspflege darf nicht von ausländischen Betreuungskräften durchgeführt werden, selbst wenn sie eine medizinische Ausbildung in ihrer Heimat abgeschlossen haben. Für alle notwendigen medizinischen Behandlungen ziehen Sie bitte einen ambulanten Pflegedienst hinzu.
Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse überwiegend übernommen.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte für höchstens 28 Kalendertage im Jahr Zuzahlungen übernehmen. Diese belaufen sich auf 10 Prozent der Kosten pro Tag sowie maximal 10 Euro pro Tag.
Zudem gibt es eine Höchstgrenze, um Menschen mit hohem Bedarf an medizinischen Leistungen nicht zu sehr zu belasten. Diese sogenannte Belastungsgrenze liegt bei einem Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten. Ist der Betrag für ein Jahr erreicht, so können Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen
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