24-Stunden-Pflege Vorteile einer nach §45a SGB XI annerkanten Pflegeagentur

Offizielle Anerkennung nach § 45a SGB XI – was bedeutet das?

Eine landesrechtliche Zulassung nach § 45a SGB XI bedeutet, dass eine 24-Stunden-Pflegeagentur vom jeweiligen Bundesland offiziell als Anbieter von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt wurde. Das Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) bildet hierfür den Rahmen, während die Bundesländer die genauen Anforderungen festlegen. In jedem Fall heißt das: Diese Agentur hat eine behördliche Prüfung durchlaufen und erfüllt definierte Qualitätsstandards.

Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen alltagsnahe Hilfeleistungen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien den Alltag erleichtern sollen. Dazu zählen zum Beispiel Betreuung, Hilfe im Haushalt oder auch die Vermittlung von Betreuungspersonen. Eine 24-Stunden-Pflegeagentur, die nach § 45a SGB XI anerkannt ist, darf genau solche Leistungen erbringen und wurde dafür offiziell zugelassen. Diese Anerkennung ist in allen Bundesländern Voraussetzung, damit bestimmte Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Zwar regelt jedes Bundesland die Details der Anerkennung etwas ander doch überall können Sie sich darauf verlassen, dass ein anerkannter Anbieter geprüft ist und verbindliche Auflagen erfüllt.

Finanzielle Vorteile und Leistungen der Pflegekasse nutzen

Einer der größten Vorteile einer zugelassenen 24h-Pflegeagentur ist der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung zwar nicht komplett, aber sie erstattet bestimmte Leistungen – und das können mehrere hundert Euro im Monat sein. Durch die Wahl einer anerkannten Agentur stellen Sie sicher, dass Sie diese finanziellen Zuschüsse auch wirklich erhalten. Konkret können Pflegebedürftige und Angehörige folgende Leistungen nutzen:

All diese Leistungen können nur mit anerkannten Pflege- und Betreuungsdiensten in Anspruch genommen werden. Eine landesrechtlich zugelassene 24-Stunden-Pflegeagentur ist so ein Dienst – sie darf direkt mit der Pflegekasse abrechnen bzw. Ihnen rechtsgültige Belege ausstellen. Das bedeutet für Sie: maximale finanzielle Entlastung. Sie schöpfen alle zustehenden Pflegeleistungen optimal aus und reduzieren die privaten Pflegekosten.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pro Monat stehen bis zu 131 € zusätzlich zur Verfügung(für alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1). Dieser Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsangebote – also genau die Leistungen, welche anerkannte §45a-Anbieter erbringen. Damit können Sie einen Teil der Betreuungskosten bezahlen und die Pflegekasse erstattet Ihnen diese Ausgaben gegen Nachweis. Nicht genutzte Beträge werden übrigens bis zum Jahresende angespart und können sogar ins nächste Halbjahr übertragen werden.

Umwandlung von Pflegesachleistung

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben ein Budget für ambulante Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste). Nutzen Sie dieses nicht vollständig, können bis zu 40 % des ungenutzten Betrags umgewidmet werden, um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren.  Das heißt: Sie dürfen einen Teil des eigentlich für Pflegedienste gedachten Budgets stattdessen für die 24-Stunden-Betreuung einsetzen. Je nach Pflegegrad sind das weitere einige hundert Euro monatlich, die Ihre Pflegekasse Ihnen auf Antrag erstattet. So wird die Rund-um-die-Uhr-Betreuung finanziell spürbar entlastet.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (Ersatzpflege)

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind (etwa durch Urlaub oder Krankheit), springt oft die 24h-Pflegekraft als Ersatz ein. Hierfür gibt es bis zu 6 Wochen pro Jahr Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung stellt dafür mindestens 1.612 € pro Jahr bereit (Stand 2024) – Tendenz steigend durch Reformen. Zusätzlich kann ungenutztes Kurzzeitpflege-Budget (bis zu weitere ~800 €) angerechnet werden. Wichtig zu wissen: Die volle Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist nur gewährleistet, wenn die Betreuung über eine anerkannte Agentur organisiert wurde. Auf diese Weise stellen die Kassen sicher, dass die notwendigen Qualifikationen vorliegen und eine Betreuung nach geltenden Standards erfolgt. Ist die Agentur zugelassen, können Sie also die zustehenden Ersatzpflege-Budgets ausschöpfen, ohne Abzüge wegen fehlender Anerkennung befürchten zu müssen.

All diese Leistungen können nur mit anerkannten Pflege- und Betreuungsdiensten in Anspruch genommen werden. Eine landesrechtlich zugelassene 24-Stunden-Pflegeagentur ist so ein Dienst – sie darf direkt mit der Pflegekasse abrechnen bzw. Ihnen rechtsgültige Belege ausstellen. Das bedeutet für Sie: maximale finanzielle Entlastung. Sie schöpfen alle zustehenden Pflegeleistungen optimal aus und reduzieren die privaten Pflegekosten.

Weißes Häkchen im Kreis auf grünem Grund, daneben deutscher Text: Landesrechtlich anerkannt nach § 45a SGB XI. Kostenerstattung durch Pflegekassen möglich.

Rechtliche Sicherheit durch seriöse Vermittlung

Die Entscheidung für eine anerkannte Pflegeagentur bietet Ihnen auch rechtliche Sicherheit. In der Branche der 24-Stunden-Betreuung gibt es leider auch unseriöse Angebote oder Grauzonen (z. B. Betreuungskräfte in illegaler Beschäftigung). Bei einer landesrechtlich anerkannten Agentur können Sie hingegen sicher sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Beschäftigungsmodelle (etwa Entsendung von osteuropäischen Betreuungskräften oder Anstellung über Partnerunternehmen) sind geprüft und entsprechen den deutschen gesetzlichen Vorgaben.

Für Sie als Angehörige oder Pflegebedürftige bedeutet das konkret: Keine Schwarzarbeit, keine Undurchsichtigkeiten im Vertrag. Stattdessen erhalten Sie transparente Verträge, in denen Arbeitszeiten, Aufgaben und Kosten klar geregelt sind. Eine seriöse 24h-Pflegeagentur achtet z.B. auf die Einhaltung des Mindestlohns und Arbeitszeitgesetze für die Betreuungskräfte – unter anderem wird organisiert, dass sich zwei Betreuungspersonen bei längerfristiger Rund-um-die-Uhr-Betreuung abwechseln, da eine einzelne Person nicht 24 Stunden durcharbeiten darf. Dies alles geschieht im Hintergrund für Sie. Die Zulassung nach § 45a SGB XI ist ein starkes Indiz dafür, dass die Agentur verantwortungsvoll und legal arbeitet, denn sie wird von Behörden überprüft. Im Ergebnis haben Sie die Gewissheit, dass weder für die Pflegeperson noch für Sie rechtliche Risiken entstehen.

Zudem sind anerkannte Pflegedienste und Betreuungsagenturen in der Regel haftpflichtversichert und halten sich an die Vorgaben der Pflegekassen. Falls doch einmal Probleme auftreten, haben Sie mit einem zugelassenen Dienst einen klaren Vertragspartner, der Rechenschaft ablegen muss. All das gibt Ihnen ein gutes Gefühl von Vertrauen und Sicherheit in einer ohnehin sensiblen Lebenssituation

Qualitätskontrolle und hohe Pflegestandards

Ein weiterer großer Vorteil ist die gewährleistete Qualität der Betreuung. Anbieter, die nach § 45a SGB XI zugelassen sind, müssen strenge Qualitätsanforderungen erfüllen. Bereits für die Anerkennung verlangt das Gesetz ein ausführliches Konzept zur Sicherung der Qualität der Angebote. Darin muss die Pflegeagentur u.a. darlegen, welche Leistungen sie anbietet und wie sie für deren Qualität garantiert. Die zuständige Behörde prüft zum Beispiel, welche Qualifikationen die Betreuungskräfte mitbringen und wie diese geschult, angeleitet und betreut werden. Es muss nachgewiesen werden, dass alle Helferinnen und Helfer über angemessenes Grundwissen im Umgang mit Pflegebedürftigen verfügen – und dass es regelmäßige Fortbildungen sowie eine fachliche Begleitung gibt.

Praktisch bedeutet das: Bei einer anerkannten 24h-Pflegeagentur werden die Betreuungskräfte sorgfältig ausgewählt und vorbereitet. Meist verfügen sie über Erfahrung in der Altenpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung. Kontinuierliche Qualitätskontrolle ist ebenfalls vorgeschrieben – viele Bundesländer fordern von den Diensten, in bestimmten Abständen Nachweise über ihre Leistungen und Qualitätsmaßnahmen vorzulegen. Für Sie heißt das, die Betreuung Ihres Angehörigen erfolgt nach aktuellen fachlichen Standards und wird nicht dem Zufall überlassen.

Auch die Pflegekassen selbst achten auf die Einhaltung der Standards. Nur zugelassene Dienste dürfen mit den Kassen abrechnen, was sicherstellt, dass die Betreuung z.B. würdevoll, zuverlässig und kompetent erfolgt. Sollte eine Agentur die Qualitätsauflagen nicht erfüllen, kann ihr die Anerkennung entzogen werden – ein weiterer Anreiz, stets hohe Standards zu halten.

Für den Pflegebedürftigen bedeutet die Qualitätssicherung: bessere Betreuung und Pflege. Eine geschulte Betreuungskraft kann besser auf individuelle Bedürfnisse eingehen, weiß im Notfall richtig zu reagieren und kennt sich mit dem deutschen Pflegesystem aus. So werden z.B. Medikamente zuverlässig erinnert und Grundpflege korrekt durchgeführt (im Rahmen dessen, was Betreuungskräfte ohne spezielle Pflegeausbildung leisten dürfen). Die Familie kann darauf vertrauen, dass die geliebte Person in guten Händen ist.

Warum das für Pflegebedürftige und Angehörige so wichtig ist

Die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflegeagentur, die nach § 45a SGB XI anerkannt ist, bringt sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen erhebliche Vorteile. Zum einen ermöglicht diese Unterstützung vielen Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause zu bleiben.  anstatt in ein Heim zu müssen. Die Betreuung im eigenen Zuhause verbessert oft die Lebensqualität: Gewohnte Tagesabläufe und soziale Kontakte können aufrechterhalten werden, während dennoch rund um die Uhr Hilfe verfügbar ist. Zugelassene Alltagshelfer leisten genau diesen Beitrag, die Selbständigkeit und den Verbleib daheim so lange wie möglich zu sichern.

Zum anderen werden pflegende Angehörige spürbar entlastet. Die Pflege eines Familienmitglieds ist kräftezehrend und zeitaufwändig. Eine anerkannte 24h-Pflegekraft übernimmt hier viele Aufgaben – von der Alltagsbetreuung über die Haushaltsführung bis zur grundpflegerischen Unterstützung. Angehörige gewinnen dadurch Freiräume, um sich zu erholen oder beruflichen und privaten Verpflichtungen nachzugehen, in dem Wissen, dass für den Pflegebedürftigen bestens gesorgt ist. Psychisch bedeutet das weniger Stress und Druck, weil man die Verantwortung teilen kann. Gleichzeitig bleibt man als Familie entlastet verbunden: Anders als im Pflegeheim kann man den geliebten Menschen weiterhin täglich um sich haben, jedoch mit professioneller Hilfe im Hintergrund.

Nicht zuletzt macht die finanzielle Unterstützung durch Pflegekasse und Staat die Rund-um-die-Uhr-Betreuung überhaupt erst tragbar. Ohne die genannten Zuschüsse müssten Angehörige die Kosten allein stemmen. Mit einer zugelassenen Pflegeagentur können sie jedoch alle zustehenden Leistungen ausschöpfen – von Pflegegeld über Entlastungsbetrag bis Verhinderungspflege. Das schont das Familienbudget enorm und nimmt finanzielle Sorgen. Zudem sind anerkannte Leistungen oft Voraussetzung, um weitere Hilfen zu bekommen (etwa steuerliche Erleichterungen oder Fördermittel). Die rechtliche und qualitative Absicherung der Betreuung sorgt dafür, dass es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt – weder in Form von Strafen wegen illegaler Beschäftigung noch in Form von schlechter Pflegequalität.

Fazit: Eine 24-Stunden-Pflegeagentur mit Zulassung nach § 45a SGB XI bietet Seriosität, Sicherheit und finanzielle Entlastung. Für Pflegebedürftige bedeutet dies professionelle Betreuung in den eigenen vier Wänden und mehr Lebensqualität. Für Angehörige bedeutet es Rückhalt, Entlastung und das gute Gefühl, alles richtig geregelt zu haben. Dank der offiziellen Anerkennung können Sie darauf vertrauen, dass Qualität und Menschlichkeit in der Pflege Hand in Hand gehen – und dass Sie alle gesetzlichen Unterstützungsangebote voll ausschöpfen können. Dieses Gesamtpaket aus Betreuung, Rechtssicherheit und Zuschüssen macht die Entscheidung für einen anerkannten Anbieter zur besten Wahl für alle Beteiligten.

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