Pflegeberater
Helfer im Pflege-Dschungel

Die Bedeutung der Pflegeberatung wurde durch das Pflegestärkungsgesetz 2 deutlich gestärkt. Wir erklären, was hinter dem Begriff Pflegeberater steckt.

 

Pflegeberater sollen unabhängig und individuell Pflegebedürftige und deren Angehörige beraten.
Pflegeberater kennen Sozialleistungen und Hilfsangebote, auf die sie Interessierte und Personen, die sich schlagartig mit der Pflege von Angehörigen beschäftigen müssen, hinweisen können und sind in der Lage, individuelle Versorgungspläne mit ihnen auszuarbeiten.

 

Neben dem Pflegeberater nach § 7a gibt es noch den Pflegeberater nach § 45. Pflegeberater nach § 7a sind in der Lage, ein individuelles Fallmanagement zu betreiben: Sie erfassen systematisch den Hilfsbedarf einer Person, erstellen einen Versorgungsplan und wissen, an welche Stellen im Sozialsystem, sich Betroffene wenden können.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – bei Bedarf nach einer häuslichen Betreuung sind wir gerne für Sie da und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Eine medizinische Fachkraft, ähnlich den engagierten Betreuungskräften, trägt einen Kittel und ein Stethoskop, während sie an einem Schreibtisch auf einer drahtlosen Tastatur tippt. In der Nähe liegen ein Labortestformular und ein Smartphone.

Was versteht man unter Pflegeberatung?

Pflegeberater nach § 45 schulen Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen in der eigenständigen Pflege ihrer Angehörigen. Diese Beratung wird auch oft von ambulanten Pflegediensten mit übernommen.

Nach § 37 (3) SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, Anspruch auf eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht angestellte Pflegefachkraft abzurufen.

Auch die Zeitabstände, in denen Pflegebedürftige, die Beratung in Anspruch nehmen können, wurden deutlich verkürzt:

  • einmal halbjährlich bei Pflegegrad 2 -3 
  • einmal vierteljährlich bei Pflegegrad 4 + 5

Worum geht es konkret bei der Pflegeberatung?

Oft geht es um einen akuten Bedarf. Der Zustand eines Menschen hat sich schleppend (Demenz, Parkinson) oder sehr plötzlich (Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt) geändert und es wird schnell Hilfe benötigt. Es müssen schnell Entscheidungen getroffen werden. Da Pflege kein einfaches Thema ist, sind Angehörige und Betroffene schnell überfordert. Um die Informationslücke zu schließen, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf die Pflegeberatung eingeführt.

Sinnvoll ist es aber auch, sich im Vorfeld einfach mal zu informieren, welche Pflegeformen möglich sind und wie diese finanziert werden können. Dann kann im Falle eines Falles schnell und überlegt gehandelt werden.

Folgende Themen werden unter anderem im Rahmen einer Pflegeberatung behandelt:

  • Häusliche oder stationäre Pflege
  • Welche Zuschüsse gibt es aus der Pflegeversicherung
  • Barrierefreier Umbau der Wohnung
  • Vernetzung aller Pflegeparteien bei der häuslichen Pflege
  • Begutachtungsverfahren durch den MD, ggf. Widerspruchsverfahren
  • Welche regionalen Pflegeangebote gibt es? Pflegedienste, Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, Nachbarschaftshilfe, Tagespflege, etc.
  • Werden technische Hilfsmittel benötigt? Treppenlift, Rollator, Hausnotruf?
  • Ansprüche der pflegenden Angehörigen

Ist eine Beratung Pflicht?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Die Beratung findet in festen Intervallen statt: halbjährlich einmal für Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich einmal für Pflegegrad 4 und 5. Die Beratung findet zu Hause statt. Wer zusätzlich Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst bezieht, muss die Beratungseinsätze nicht abrufen.

Auch Personen mit Pflegegrad 1 unterliegen keiner Beratungspflicht. Die Beratungseinsätze können dennoch halbjährlich kostenfrei abgerufen werden. Die Beratung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Sie ist eine Hilfestellung für häuslich Gepflegte und Pflegende, die im Rahmen des Beratungsgespräches auf Wunsch auch eine pflegefachliche Anleitung oder Unterstützung erhalten. Bei Bedarf werden außerdem Empfehlungen zur Überprüfung beziehungsweise Höherstufung des Pflegegrades erteilt.

Gut zu wissen: Nachweispflicht
Für die wahrgenommenen Beratungstermine nach § 37.3 besteht eine Nachweispflicht. Wird die Beratung durch einen Pflegedienst übernommen, reicht dieser in der Regel den Nachweis bei der Pflegekasse ein. Das sollte im Einzelfall jedoch immer im Voraus mit dem Pflegedienst abgesprochen werden. Zudem beziehen sich die Fristen nicht auf den Beratungseinsatz, sondern auf den Nachweis über ebendiesen Beratungseinsatz. Das heißt, für den ersten Beratungstermin im Jahr muss für Pflegegrad 2 und 3 der Nachweis zum 30. Juni bei der Pflegekasse eingegangen sein, für Pflegegrad 4 und 5 zum 31. März.

Was sind Pflegekurse?

Pflegende Angehörige und haben nach § 45 die Möglichkeit, kostenfreie Pflegekurse und -schulungen abzurufen. Die Kurse sollen die häusliche Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern. Außerdem sollen sie die individuellen Belastungen, die durch die Pflege entstehen, reduzieren. Pflegekurse sind auf Wunsch auch in der eigenen häuslichen Umgebung möglich.

Die Pflegekasse organisiert die Kurse entweder selbst oder beauftragt eine andere geeignete Einrichtung. Wenn Sie an einem Pflegekurs interessiert sind, fragen Sie Ihre Pflegekasse telefonisch nach den aktuellen Möglichkeiten. Manche Kassen bieten inzwischen auch Online-Kurse an.

Kosten

Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen (§ 7b SGB XI) Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Eine Ausnahme bilden die privaten Pflegeberater. Sofern der Pflegeberater nicht von Ihrer Kasse anerkannt ist, werden die Kosten nicht übernommen.

Der Stundensatz von den privaten Beratern liegt bei ca. 80 Euro. Erfahrungsgemäß übernehmen die Kassen aber doch häufig die Beratungsrechnung, wenn diese eingereicht wird. Zusätzlich gibt es freiberuflich tätige Pflegeberater. Diese haben keine Verbindung zur Pflegekasse und sind nicht immer seriös. Hier ist Vorsicht geboten: Schwarze Schafe fordern hohe Honorare für Beratungen, die Sie auch kostenlos bei der Pflegekasse erhalten.

Person betrachtet Spielfiguren mit einer Lupe, 24-Stunden-Pflege

Beratungstermine verpasst: was nun?

Falls Sie einen oder mehrere Beratungstermine nach § 37.3 nicht abgerufen haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen. Die Pflegekasse kündigt es schriftlich an, wenn Pflegeleistungen gekürzt werden. Nach der Mitteilung erfolgt die Kürzung zum 1. des folgenden Kalendermonats. Wird auch nach der Kürzung der Folgetermin nicht nachgewiesen, wird das Pflegegeld nach schriftlicher Ankündigung ab dem 1. des Folgemonats vollständig gestrichen.

Wurde das Pflegegeld bereits gekürzt oder die Zahlung ganz ausgesetzt, gibt es einfache Wege, das Pflegegeld schnell wieder zu erhalten. Sobald die Pflegeberatung nachgeholt wurde, nimmt die Pflegekasse die Zahlung ab dem Tag wieder auf, an dem der Beratungseinsatz durchgeführt wurde. Manche Pflegekassen zeigen sich kulant und setzen die Zahlung auch in der Zwischenzeit fort, wenn der Betroffene sich umgehend meldet. Das ist aber nicht die Regel.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

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