Plötzlich Pflegefall
Was tun, bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit?
Ein Pflegefall tritt oft ganz plötzlich ein – von heute auf morgen werden Menschen beispielsweise durch einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder auch einen komplizierten Bruch aus ihrem normalen Leben gerissen und sind unerwartet auf die Hilfe anderer angewiesen. Für die Angehörigen, die damit konfrontiert sind, bricht nun eine schwierige Zeit an.
Zum einen ist ein plötzlicher Pflegefall emotional belastend, zum anderen müssen jetzt recht rasch viele Dinge organisiert und Entscheidungen getroffen werden.
Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und woran Sie auf jeden Fall denken müssen.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur 24-Stunden-Betreuung und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Plötzlich Pflegefall – Hilfe suchen
Grundsätzlich sollten Sie sich in dieser für Sie neuen Situation, Hilfe suchen und sich beraten lassen. Wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt oder an die kommunalen Pflegeberatungsstellen. In Kliniken gibt es die Sozialdienste, die auch beratend zur Seite stehen.
Wichtig zu wissen: Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege für einen nahen Angehörigen – dazu zählen Eltern, Großeltern, Ehegatten oder Lebenspartner, Geschwister sowie die eigenen Kinder – zu organisieren oder die Versorgung des Betroffenen sicherzustellen. Dafür gewährt die Pflegekasse auf Antrag, der umgehend eingereicht werden muss, ein Pflegeunterstützungsgeld, sofern der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt. Die Pflegekasse ist übrigens der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert.
Pflegebedarf analysieren
Analysieren Sie zeitnah, wie umfangreich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen ist. Reicht eine stundenweise Betreuung durch die Angehörigen aus oder muss für den Pflegebedürftigen nun alles erledigt werden? Braucht er lediglich Hilfe beim An- und Ausziehen und bei der Haushaltsführung oder müssen die Körperpflege und die hygienische Versorgung auch mit übernommen werden?
Hilfreich für die Feststellung des Pflegebedarfs sind auch die im Internet kostenlos zur Verfügung stehenden Pflegegradrechner. Ein Pflegegradrechner ermöglicht Ihnen, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen. Anhand der von Ihnen gemachten Angaben berechnet er, welcher Pflegegrad Ihrem Angehörigen zustehen würde. So können Sie herausfinden, ob die Beantragung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse sinnvoll ist.
Pflegegrad beantragen
Wenn das Ergebnis des Pflegegradrechners auf eine Pflegebedürftigkeit schließen lässt, so sollten Sie einen Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades stellen.
Wenden Sie sich dazu an die Pflegekasse des Angehörigen, der plötzlich zum Pflegefall geworden ist und stellen Sie dort den Antrag. Nur wenn der Pflegebedürftige eine Einstufung in einen Pflegegrad hat, erhält er finanzielle Mittel für die Finanzierung der Pflege. Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen.
Wir empfehlen die schriftliche Antragsstellung. So können Sie – falls der Antrag bei der Pflegekasse irgendwie untergehen sollte – nachweisen, dass und wann Sie ihn gestellt haben. Dies ist auch deshalb wichtig, da die Kosten für die Pflege rückwirkend ab Antragsstellung erstattet werden. Viele Kassen halten spezielle Formulare für die Antragsstellung bereit.
Finanzierung der Pflege
Pflege ist teuer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als pflegebedürftiger Mensch oder als pflegender Angehöriger wissen, was Ihnen an finanziellen Mitteln und Zuschüssen zusteht. Und wer bezahlen muss, wenn die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht ausreichen.
Wenn ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad erhält, bekommt er von der Pflegekasse Pflegeleistungen. Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten pflegende Angehörige sowie professionelle Pflegekräfte. Auch wer in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegeleistungen, für Wohnen und Essen kommt die Pflegeversicherung allerdings nicht auf. Alle Leistungen müssen bei der Kranken- oder der Pflegekasse beantragt werden!
Pflegegeld
Pflegegeld erhält, wer in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen, Bekannten oder andere privat organisierte Betreuungspersonen gepflegt wird. Hierunter fallen auch Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern.
Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab.
Das Pflegegeld wird immer an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt.

Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen erhält, wer häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte, also durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch nimmt. Diese Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Behandlungspflege – also Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung – fällt nicht unter die Pflegesachleistungen. Sie wird auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften durchgeführt und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Vorsorgende Verfügungen
Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer anderen Person, der voll und ganz vertraut wird, das Recht eingeräumt, stellvertretend zu handeln. Dabei kann individuell festgelegt werden, auf welche Bereiche und Angelegenheiten sich das beziehen soll. Und es kann auch klar bestimmt werden, dass von der Vorsorgevollmacht erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, über seine Angelegenheiten zu entscheiden. Mit der Vorsorgevollmacht wird die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden.
Wenn aber Ihr Angehöriger plötzlich Pflegefall ist, noch keine Vorkehrungen in rechtlicher Hinsicht getroffen worden sind und Ihr Angehöriger dazu nun auch nicht mehr in der Lage ist, bleibt nur die Möglichkeit, vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestimmen zu lassen.
Ist die Vorsorgevollmacht erstellt und man will sichergehen, dass die Vollmacht nicht angezweifelt wird, dann lässt man diese am besten notariell beurkunden. Die Vollmacht und den oder die Namen der bevollmächtigten Personen kann man auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Unabhängig von der Vorsorgevollmacht ist es unabdingbar, sich um eine Konto- und Depotvollmacht bei der Bank zu kümmern. Nur so können auch die finanziellen Angelegenheiten von einer Person des Vertrauens geregelt werden.
Wichtig ist auch, dass die Angehörigen oder Vertrauten wissen, welche medizinischen Schritte im Fall einer Erkrankung ergriffen werden sollen. Tauschen Sie sich dazu rechtzeitig aus. Je detaillierter Sie wissen, welche Haltung der Betroffene beispielsweise zu lebenserhaltenden Maßnahmen im Notfall hat, desto besser könnten sie in seinem Sinne entscheiden. Idealerweise wird dies in einer Patientenverfügung schriftlich festgehalten. Hier geht es vor allem um den Umfang lebenserhaltender Maßnahmen, die Behandlung von Schmerzen oder auch um die künstliche Ernährung.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Jetzt Beratungstermin sichern!
Machen Sie den ersten Schritt zur häuslichen Betreuung! Finden Sie jetzt Ihren persönlichen Ansprechpartner und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.