Tages- und Nachtpflege
Entlastung pflegender Angehöriger

Bei der Tages- oder Nachtpflege wird ein Pflegebedürftiger teilweise tagsüber oder in der Nacht in einer Einrichtung gepflegt, ansonsten aber zu Hause betreut.

In diesen Einrichtungen werden Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung betreut, die Unterstützung benötigen und nicht alleine zu Hause verbleiben können. Nachteinrichtungen werden häufig von Demenzkranken genutzt, die oft einen gestörten Tags-/Nachtrhythmus haben, damit die Angehörigen entlastet werden und durchschlafen können.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Eine ältere und eine jüngere Frau sitzen gemeinsam an einem Tisch und genießen eine Mahlzeit. Die jüngere Frau lächelt, während sie Soße über das Essen der älteren Frau gießt – Momente der Verhinderungspflege, die Entlastung für pflegende Angehörige bewirken. Sonnenlicht und Topfpflanzen erfüllen den Raum.

Zuschüsse aus der Pflegeversicherung

Die Tages- und Nachtpflege wird durch die Pflegeversicherung bezuschusst. Die Leistungsbeträge können monatlich im vollen Umfang genutzt werden und müssen nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden.

Die Tages- und Nachtpflege Zuschüsse gelten für die Pflegegrade 2 bis 5. 

Menschen, die den Pflegegrad 1 haben, können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € für die Kosten der Tages- und Nachtpflege einsetzen. 

Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen?

Folgende Leistungen werden durch die Pflegekasse übernommen:

  • Pflege
  • Soziale Betreuung
  • medizinische Behandlungspflege
  • Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück

Dagegen übernimmt die Kasse keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“).  Diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen.

Eine Grafik zeigt die monatlichen Höchstleistungen für die Tages- und Nachtpflege nach Pflegestufe in Euro: Stufe 1 hat keine Leistung, Stufe 2 beträgt 721 €, Stufe 3 1.357 €, Stufe 4 1.685 € und Stufe 5 2.085 €.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Scroll to Top

Jetzt PLZ eingeben und Ansprechpartner vor Ort finden!

Geben Sie die Postleitzahl des Wohnorts der zu betreuenden Person ein, um den für Ihre Region zuständigen Fachberater der Sofiapflege zu finden. Ihr Ansprechpartner berät Sie unverbindlich zu allen Fragen der Betreuung – kostenlos, einfühlsam und persönlich.

Sofiapflege Newsletter – Jetzt anmelden!

Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Profile unserer Betreuungskräfte sowie hilfreiche Tipps rund um die häusliche Pflege. Jetzt kostenlos anmelden!