Tages- und Nachtpflege
Entlastung pflegender Angehöriger
Bei der Tages- oder Nachtpflege wird ein Pflegebedürftiger teilweise tagsüber oder in der Nacht in einer Einrichtung gepflegt, ansonsten aber zu Hause betreut.
In diesen Einrichtungen werden Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung betreut, die Unterstützung benötigen und nicht alleine zu Hause verbleiben können. Nachteinrichtungen werden häufig von Demenzkranken genutzt, die oft einen gestörten Tags-/Nachtrhythmus haben, damit die Angehörigen entlastet werden und durchschlafen können.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Zuschüsse aus der Pflegeversicherung
Die Tages- und Nachtpflege wird durch die Pflegeversicherung bezuschusst. Die Leistungsbeträge können monatlich im vollen Umfang genutzt werden und müssen nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden.
Die Tages- und Nachtpflege Zuschüsse gelten für die Pflegegrade 2 bis 5.
Menschen, die den Pflegegrad 1 haben, können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € für die Kosten der Tages- und Nachtpflege einsetzen.
Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen?
Folgende Leistungen werden durch die Pflegekasse übernommen:
- Pflege
- Soziale Betreuung
- medizinische Behandlungspflege
- Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück
Dagegen übernimmt die Kasse keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“). Diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Jetzt Beratungstermin sichern!
Machen Sie den ersten Schritt zur häuslichen Betreuung! Finden Sie jetzt Ihren persönlichen Ansprechpartner und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.