Wir sind anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI:
Sichern Sie sich Erstattungen durch die Pflegekasse

Sofiapflege ist einer der wenigen offiziell anerkannten Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Das bedeutet für Sie: Entlastungsleistungen können von der Pflegekasse erstattet werden – ein Vorteil, den viele Anbieter nicht bieten können.

Warum das für Sie wichtig ist:

Weißes Häkchen im Kreis auf grünem Grund, daneben deutscher Text: Landesrechtlich anerkannt nach § 45a SGB XI. Kostenerstattung durch Pflegekassen möglich.

Sofiapflege
(mit § 45a SGB X)

Andere Anbieter
(ohne § 45a SGB X)

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