Freizeit der Betreuungskraft
Arbeitsrechtliche Regelungen

Auch eine häusliche Betreuungskraft hat Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten und ausreichend Freizeit. Es gelten die Regeln des deutschen Arbeitsrechts.

Eine Maximal-Arbeitszeit von 40 Stunden darf daher nicht überschritten werden. 

Ein freier Tag in der Woche oder zwei halbe Tage müssen gewährt werden. Wann genau diese freien Tage genommen werden, kann in Absprache mit der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft geregelt werden.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal – wir beraten Sie persönlich zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Stationäre Pflege

Gibt es während des Einsatzes Urlaubstage?

Nein, die Betreuungskräfte reisen nach dem Einsatz zurück in ihre Heimat und entscheiden selbst, wann sie den nächsten Einsatz annehmen möchten. Während des Einsatzes ist die Betreuungskraft daher bis zum Abreisetermin für Sie da. Während dieser Zeit besteht lediglich der Anspruch auf die zuvor erwähnte Freizeit.

Begriffsproblematik „24-Stunden-Pflege“

Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft wird häufig als „24-Stunden-Betreuung“ bezeichnet. Diese Bezeichnung wird vielfach kritisiert, da dadurch impliziert wird, dass die Betreuung 24 Stunden täglich stattfindet, was mit deutschem Arbeitsrecht nicht vereinbar ist.

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Fünf Betreuungskräfte im runden Rahmen – Symbol für die Vielfalt und Expertise der Pflegekräfte in der 24-Stunden-Pflege

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