A1 Bescheinigung für Pflegekräfte
Eine ordnungsgemäß nach Deutschland entsandte Betreuungsperson erhält eine A1-Bescheinigung. Dieses Dokument dient als Nachweis für den Sozialversicherungsträger im Tätigkeitsland¹, dass der Mitarbeiter von der dortigen Sozialversicherungspflicht befreit ist und weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert ist.
A1 Bescheinigung für Pflegekräfte Mehr lesen