Kombinationsleistungen in der Pflege
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung, einschließlich der Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema weiter.
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