Pflegegrade
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, benötigen Sie einen Pflegegrad (1-5), der den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit angibt. Den Pflegegrad erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung, wodurch Sie dann Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können.