Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte in Deutschland stehen allen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen für eine kostenlose und unabhängige Beratung zur Verfügung, um eine wohnortnahe Betreuung und Versorgung zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage bildet § 92c SGB. Träger ist die LAG Baden-Württemberg.